Personenschutz (bewaffnet/unbewaffnet)
Die Qualität des Auftrages hängt von dem aktuellen Konzept entscheidend ab. Der private Personenschutz erfolgt natürlich nur auf der Basis des Jedermannsrecht. Personenschutzmaßnahmen sind alle Schutztätigkeiten und Abläufe, die erforderlich sind, um Personen und deren Bewegungsraum optimal und wirksam absichern und schützen zu können. Taktische Ziele des Personenschutzes sind Maßnahmen zur Abwehr oder Vermeidung von Angriffen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und/oder die Willens- und Handlungsfreiheit von Einzelpersonen oder Personengruppen.
Die Personenschutzmaßnahmen sind natürlich von der taktischen Lage, der sich darbietenden Situation, sowie dem jeweiligen Verhalten der Schutzperson und zum Anderen vom taktischen Denken des Schutzbegleiters abhängig. Entscheidend ist dabei die sog. Aufklärung, die im Vorfeld des unmittelbaren Auftrages stattfindet. Hierbei wird das Umfeld der Schutzperson überwacht. Personenschutz erfordert ein taktisches und strategisches Denken, um permanent sein Handeln der Situation anzupassen.
